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   OVG Sachsen, 22.03.2006 - 3 BS 79/06   

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https://dejure.org/2006,38787
OVG Sachsen, 22.03.2006 - 3 BS 79/06 (https://dejure.org/2006,38787)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22.03.2006 - 3 BS 79/06 (https://dejure.org/2006,38787)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22. März 2006 - 3 BS 79/06 (https://dejure.org/2006,38787)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Teilerfolg der DVU wegen Redezeit im MDR

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 30.08.2002 - 2 BvR 1332/02

    Kanzlerduell

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.03.2006 - 3 BS 79/06
    Wenn eine Partei danach nicht als Teilnehmerin einer konkreten Sendung zu berücksichtigen ist, muss ihrem Anspruch auf abgestufte Chancengleichheit jedoch dadurch Rechnung getragen werden, dass sie in der Gesamtheit der wahlbezogenen Sendungen einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt ihrer Bedeutung gemäß berücksichtigt wird, also nach dem redaktionellen Gesamtkonzept der Wahlsendungen nicht gemessen an ihrer Bedeutung im Vergleich zu anderen Parteien benachteiligt wird (OVG NW, Beschl. v. 15.8.2002, NJW 2002, 3417; vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.8.2002, NJW 2002, 2939; OVG Bremen, Beschl. v. 20.5.2003, NVwZ-RR 2003, 651).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2002 - 8 B 1444/02

    "TV-Duell" ohne Westerwelle

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.03.2006 - 3 BS 79/06
    Wenn eine Partei danach nicht als Teilnehmerin einer konkreten Sendung zu berücksichtigen ist, muss ihrem Anspruch auf abgestufte Chancengleichheit jedoch dadurch Rechnung getragen werden, dass sie in der Gesamtheit der wahlbezogenen Sendungen einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt ihrer Bedeutung gemäß berücksichtigt wird, also nach dem redaktionellen Gesamtkonzept der Wahlsendungen nicht gemessen an ihrer Bedeutung im Vergleich zu anderen Parteien benachteiligt wird (OVG NW, Beschl. v. 15.8.2002, NJW 2002, 3417; vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.8.2002, NJW 2002, 2939; OVG Bremen, Beschl. v. 20.5.2003, NVwZ-RR 2003, 651).
  • BVerfG, 10.05.1990 - 1 BvR 559/90

    Abwägung zwischen der redaktionellen Gestaltung einer Wahlwerbesendung und der

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.03.2006 - 3 BS 79/06
    Insbesondere hätte ihr Spitzenkandidat möglicherweise keinmal Gelegenheit zur angemessenen Selbstdarstellung erhalten (vgl. zu einer ähnlichen Folgenabwägung: BVerfG, Beschl. v. 10.5.1990, BVerfGE 82, 54 [BVerfG 10.05.1990 - 1 BvR 559/90] ).
  • BVerfG, 30.05.1962 - 2 BvR 158/62

    FDP-Sendezeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.03.2006 - 3 BS 79/06
    Weitere Kriterien, nach denen die Bedeutung einer Partei zu beurteilen ist, sind beispielsweise die Zeitdauer ihres Bestehens, ihre Kontinuität, ihre Mitgliederzahl, der Umfang und Ausbau ihres Organisationsnetzes, ihre Vertretung im Parlament und ihre Beteiligung an der Regierung in Bund oder Ländern (BVerfG, Beschl. v. 30.5.1962, BVerfGE 14, 121 [BVerfG 30.05.1962 - 2 BvR 158/62] ).
  • BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvC 2/77

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.03.2006 - 3 BS 79/06
    Er erfordert nicht, dass alle Parteien im gleichen Umfang zu Wort kommen, sondern lässt es zu, bei der Zuteilung von Sendezeiten an einzelne Parteien entsprechend der Bedeutung der Partei zu differenzieren (BVerfG, Beschl. v. 23.8.1961, BVerfGE 13, 204; BVerfG, Beschl. v. 9.5.1978, BVerfGE 48, 271).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.2005 - 2 B 11292/05

    ZDF muss NPD keine Sendezeit für dritte Wahlwerbung zuteilen

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.03.2006 - 3 BS 79/06
    Die Bedeutung der Parteien bemisst sich entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 2 PartG insbesondere auch nach den Ergebnissen vorausgegangener Wahlen zu Volksvertretungen, wobei nicht allein, aber in besonderem Maße auf die Ergebnisse der vorangegangenen gleichartigen Wahlen - hier zum Landtag von Sachsen-Anhalt - abzustellen ist (vgl. OVG Rh.-Pf., Beschl. 13.9.2005, NVwZ 2006, 109 [OVG Rheinland-Pfalz 13.09.2005 - 2 B 11292/05.OVG] ).
  • OVG Bremen, 20.05.2003 - 1 B 201/03

    Wahlsendung vor einer Landtagswahl, Chancengleichheit der Parteien - Wahlsendung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.03.2006 - 3 BS 79/06
    Wenn eine Partei danach nicht als Teilnehmerin einer konkreten Sendung zu berücksichtigen ist, muss ihrem Anspruch auf abgestufte Chancengleichheit jedoch dadurch Rechnung getragen werden, dass sie in der Gesamtheit der wahlbezogenen Sendungen einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt ihrer Bedeutung gemäß berücksichtigt wird, also nach dem redaktionellen Gesamtkonzept der Wahlsendungen nicht gemessen an ihrer Bedeutung im Vergleich zu anderen Parteien benachteiligt wird (OVG NW, Beschl. v. 15.8.2002, NJW 2002, 3417; vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.8.2002, NJW 2002, 2939; OVG Bremen, Beschl. v. 20.5.2003, NVwZ-RR 2003, 651).
  • BVerfG, 23.08.1961 - 2 BvR 286/61

    Sendezeit II

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.03.2006 - 3 BS 79/06
    Er erfordert nicht, dass alle Parteien im gleichen Umfang zu Wort kommen, sondern lässt es zu, bei der Zuteilung von Sendezeiten an einzelne Parteien entsprechend der Bedeutung der Partei zu differenzieren (BVerfG, Beschl. v. 23.8.1961, BVerfGE 13, 204; BVerfG, Beschl. v. 9.5.1978, BVerfGE 48, 271).
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